
Fördermittelberatung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung für die Umsetzung von Energieberatungen und Bauarbeiten zu erhalten. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu beraten und herauszufinden, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt in Betracht gezogen werden können.
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Wenn Sie die Planung eines Neubaus oder die energetische Sanierung einer bestehenden Immobilie in Betracht ziehen, haben Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese Unterstützung kann in Form von Zuschüssen oder speziellen Kreditkonditionen gewährt werden.

Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten Förderprogramme und Darlehen für energieeffiziente Bauprojekte und Sanierungen an. Zusätzlich dazu gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Folgenden erhalten Sie eine knappe Erläuterung zu den einzelnen Institutionen und den verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Unsere Beratung - Ihre Vorteile
"Natürlich, durch gezielte Fördermittel können Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen oder Bauvorhaben wirtschaftlicher gestalten. Unser Team unterstützt Sie dabei, sich in der Vielfalt der Fördermöglichkeiten, darunter KfW, BAFA, BEG und regionale Programme, zurechtzufinden. Wir kennen die Fördermöglichkeiten, die speziell für Ihr Vorhaben in Betracht gezogen werden können. Selbst in einer Zeit, die von kontinuierlichen Veränderungen im Bereich des Umweltschutzes geprägt ist, halten wir uns stets auf dem neuesten Stand, um Sie kompetent zu beraten. Wir begleiten Sie nicht nur während der Umsetzung, sondern prüfen und bestätigen auch die durchgeführten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Fördermittel erhalten."

KfW - das Effizienshaus
Mit Sicherheit sind Sie bereits auf das Konzept des KfW-Effizienzhauses gestoßen. Abhängig von seiner Energieeffizienz wird dieses Konzept mit einer spezifischen Kennzahl versehen, wie zum Beispiel KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus. Diese Kennzahlen beziehen sich auf die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die EnEV legt den Richtwert 100 fest, daher bedeutet ein KfW-Effizienzhaus 55, dass das betreffende Gebäude nur 55% der Energie im Vergleich zu einem EnEV-Referenzhaus verbraucht. Ein KfW-Effizienzhaus 40 ist dementsprechend noch effizienter. Die Bezeichnung "40 Plus" deutet darauf hin, dass neben dem geringen Energieverbrauch von nur 40% im Vergleich zur EnEV zusätzliche Technologien und Einrichtungen wie Heizung, Lüftung und eigene Stromerzeugung durch Solaranlagen verwendet werden, wodurch das Gebäude noch energetisch effizienter wird.
Nachweis über Wärmeschutznachweis und Sanierungsfahrplan
Die gewünschte Effizienz eines neuen Gebäudes muss beispielsweise durch den Nachweis der Wärmedämmung nachgewiesen werden. Dieses Dokument ist bereits erforderlich, wenn Sie einen Bauantrag stellen, und kann auch direkt für einen Förderantrag genutzt werden. Wenn Sie ein bestehendes Haus energetisch sanieren, ist in einigen Bundesländern die Verwendung eines sogenannten Sanierungsfahrplans erforderlich.
Sowohl der Sanierungsfahrplan als auch der Nachweis der Wärmedämmung zeigen, dass die Sanierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung energetischer Kennzahlen wie dem Primärenergieverbrauch und dem Transmissionswärmeverlust führen.
Die Werte und Berechnungen in diesen Dokumenten werden von Fachleuten wie uns ermittelt und festgehalten.
BAFA - Förderung für Bau und Sanierung
Die BAFA-Förderung zur energetischen Modernisierung von Immobilien steht sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch Kommunen zur Verfügung. Diese Fördermittel können für verschiedene Zwecke wie die Verbesserung der Heizanlagen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Implementierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und sogar für Energieberatungsdienstleistungen verwendet werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zuschüsse bestimmten Bedingungen unterliegen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über diese Bedingungen zu informieren und sicherzustellen, dass Ihr Projekt erfolgreich gefördert wird.
Eine entscheidende Anforderung ist, dass Anträge für die BAFA-Förderung, ebenso wie für die KfW-Förderung, vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden müssen. Beachten Sie, dass beide Förderprogramme miteinander kombiniert werden können, was für Sie doppelte Vorteile bringt.
Die amtliche Modernisierungsförderung ab 1. Januar 2020
Im Rahmen des deutschen Klimapakets der Bundesregierung gibt es ab dem 1. Januar 2020 einige Änderungen bei den Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beachten, insbesondere im Bereich umweltfreundlicher Heizsysteme. Das dazugehörige Marktanreizprogramm wurde an die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angepasst. Des Weiteren erfolgt die Förderung nun nicht mehr als fester Betrag, sondern als prozentualer Zuschuss. Die Fördermittel für Brennwertkessel, die mit Öl betrieben werden, wurden abgeschafft. Stattdessen wurde ein Anreiz zur Erneuerung eingeführt, wodurch Ölheizungen auf lange Sicht durch modernere Alternativen ersetzt werden sollen. Daher empfiehlt es sich, verstärkt auf erneuerbare Energiequellen zu setzen.

Zwei Sanierungsmöglichkeiten: gesamt oder schrittweise
Je nach Ihrer finanziellen Lage und anderen Ressourcen stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung, um Ihren individuellen Sanierungsplan zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie umzusetzen. Die erste Möglichkeit ist die Komplettsanierung, bei der alle im Planungsbericht aufgeführten Maßnahmen entweder direkt aufeinanderfolgend oder parallel durchgeführt werden. Dadurch wird die Gebäudesanierung zügig abgeschlossen. Die genauen Kosten für diese Maßnahmen werden Ihnen vom Energieberater erläutert. Zudem wird er Ihnen zeigen, wie viel Energie in Zukunft eingespart werden kann, welcher CO2-Ausstoß reduziert wird und welcher KfW-Standard erreicht wird. Auf dieser Grundlage können Sie auch direkt Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen.
Die zweite Option ist die stufenweise Sanierung, bei der wir Sie ebenfalls begleiten und beraten. Die im Sanierungsplan aufgeführten Maßnahmen werden einzeln kalkuliert. Hierbei erfahren Sie, wie hoch die Kosten sind, welche Einsparungen erzielt werden und wie effizient die Immobilie dadurch wird. Auf Grundlage dieser Informationen können Sie auch in diesem Fall Fördermittel in Betracht ziehen. Selbst bei einer schrittweisen Umsetzung von Umbauten und dem Austausch von Anlagen, wie beispielsweise der Heizanlage, lohnt sich eine Teilsanierung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir beginnen mit der Erfassung der anfänglichen Informationen zu Ihrer Immobilie, die für die Erstellung eines Angebots notwendig sind. Dabei berücksichtigen wir von Anfang an mögliche Fördermittel und deren potenzielle Höhe. Sobald Sie unser Angebot annehmen, vereinbaren wir einen Termin für eine Vor-Ort-Begehung, während der wir die äußere Struktur Ihres Gebäudes dokumentieren und eine Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durchführen. Anschließend analysieren wir sämtliche gesammelten Daten und erstellen für Sie einen Sanierungsplan, der Ihnen alle verfügbaren Optionen für eine energetische Sanierung aufzeigt. In einem abschließenden Gespräch erläutern wir Ihnen im Detail die einzelnen Punkte und Schritte des Plans.
BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG hat ebenfalls die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien im Fokus. Ihr Hauptziel besteht darin, die Klimaziele der Bundesregierung für das Jahr 2030 zu unterstützen und anzutreiben.
Seit Ende 2019 bündelt dieses relativ neue Förderangebot verschiedene Programme im Bereich Bau, Sanierung und energetische Modernisierung, um den Prozess der Förderung zu vereinfachen.
Durch die BEG-Förderung besteht die Möglichkeit, bis zu 40% Bundesförderung zu erhalten. Wir haben detaillierte Informationen zu diesem neuen Förderprogramm, das Sie zusätzlich zur KfW und BAFA im Auge behalten sollten, in einem umfangreichen Artikel zur BEG-Förderung für Sie zusammengefasst.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie sowie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen für das Bauamt, Förderstellen und andere Institutionen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir sind eine spezialisierte Energieberatung mit Fachkenntnissen im Bereich Bauingenieurwesen und stehen Ihnen gerne bei Ihrem Projekt zur Seite!
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was fördert das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt aktiv eine Beratung vor Ort, die von entscheidender Bedeutung ist, um potenzielle energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen zu bewerten. Seit Februar 2020 beträgt die Förderung dieser Beratung nunmehr 80 % anstelle der vorherigen 60 %. Darüber hinaus gibt es eine breite Palette von Einzelmaßnahmen, die ebenfalls gefördert werden. Etwas ganz Neues seit dem Jahr 2020 ist die finanzielle Unterstützung für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Beheizung.
Kann man BAFA und KfW kombinieren?
Im Prinzip ist es möglich, beide Unterstützungen gemeinsam zu nutzen. Bei einer Beratung zur Fördermittelbeschaffung werden wir natürlich diese Option für Sie überprüfen.
Was fördert die KfW?
Die KfW bietet finanzielle Unterstützung in Form von preisgünstigen Darlehen oder Zuschüssen für eine Vielzahl von Renovierungsprojekten. Auf optima-energy.de finden Sie einen ausführlichen Artikel, in dem wir die neuesten Fördermöglichkeiten der KfW für Sie zusammengefasst haben.
Wo beantrage ich BAFA-Förderung?
Es gibt besondere Antragsformulare für die Förderung durch die BAFA, die zusammen mit einem ausführlichen Informationsblatt zur Antragsstellung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellt werden. Die Genehmigung erfolgt in mehreren Schritten, und wir, als zertifizierte Energieberater, sind mit dem Prozess vertraut und bieten Unterstützung bei der Einreichung des Antrags an.
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